AGB/Turnierplatzordnung

Kartenverkauf / Veranstaltungen des Wiesbadener Reit- und Fahr-Club e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt), im Biebricher Schlosspark
Postfach 6022, 65050 Wiesbaden
Tel 0611-71666-0
[email protected], www.pfingstturnier.org, www.wrfc.de

Inhalt:
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B) Kein Widerrufs- & Rückgaberechte
C) Turnierplatzordnung

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bestellung, Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten sowie Akkrediterungen (für Dienstleister, Presse, Aussteller, Gäste etc) für Veranstaltungen und für den Aufenthalt auf dem Turniergelände im Biebricher Schlosspark, 65203 Wiesbaden.

Der WRFC ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

Die Turnierplatzordnung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und im Internet unter www.pfingstturnier.org abrufbar. Durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte die Geltung dieser AGB. Dabei ist es unerheblich, ob dem Erwerber/Inhaber die Eintrittskarte als Papierticket oder Print@Home Ticket oder mobiles Ticket ausgestellt wird.

§1 – Zutritt zu dem Turniergelände
Der Zutritt zu dem Turniergelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

§2 – Kartenbestellung
Alle Kartenbestellungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend.

§3 – Versand und Hinterlegung von Eintrittskarten
Auf Wunsch des Erwerbers werden die Eintrittskarten auf dessen Kosten versandt. Für den Versand wird eine Bearbeitungsgebühr, die im Einzelfall vertraglich festgelegt wird, erhoben. Bei kurzfristiger Bestellung ist eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Eintrittskarten beim Veranstalter möglich.

§4 – Weiterverkauf
Der Erwerb der Eintrittskarte zum privaten, gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Eintrittskarten dürfen in keinem Fall zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch ein Verkauf von Freikarten und Gutscheinen ist untersagt.

§5 – Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe der Eintrittskarten gegen Entgelt ist nicht möglich.

§6 – Verlust der Eintrittskarten
Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten wird – unabhängig von dem Grund des Verlustes – nicht geleistet. Dies gilt auch für das Print@Home Ticket.

§7 – Verlegung/Abbruch der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Wetterbedingungen, Terror, Entziehung behördlicher Genehmigungen (Aufzählung ist nicht abschließend)), die eine ganze oder teilweise Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Abbruch, Verlegung oder Absage einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes, es sei denn, dass der Veranstalter den Abbruch zu vertreten hat.

§8 – Reklamation von Eintrittskarten
Alle Fragen im Hinblick auf die Eintrittskarte, unerheblich ob Papierticket oder Print@Home Ticket sind ausschließlich mit dem Veranstalter zu klären. Eintrittskarten, die erkennbar fehlerhaft sind, müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung reklamiert werden. Der Fehler ist anzugeben und die Eintrittskarte zurückzugeben. Anderenfalls entfallen nach Veranstaltungsbeginn alle Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatzeintrittskarte für die betreffende Veranstaltung.

§9 – Mitführen von Tieren
Hunde sind an der Leine zu führen. Die Mitnahme von Hunden auf die Tribünen oder in die VIP-Bereiche ist nicht gestattet. Das Mitführen sonstiger Tiere ist nicht gestattet.

§10 – Anweisung der Ordnungskräfte
Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Turniergelände Folge zu leisten.

§11 – Aufnahme der Veranstaltung
Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten

§12 – Aufnahme der Karteninhaber
Der Inhaber der Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton- Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen des Karteninhabers und dessen Schutzbefohlenen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten, einschließlich Werbezwecke. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen, etc. Die Bestimmung des §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

§13 – Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen.

§14 – Haftung
(1) Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(3) Unfälle oder Schäden sind dem WRFC unverzüglich mitzuteilen.

§15 – Deutsche Fassung
Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht mit Ausnahme des UN –Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wiesbaden/Deutschland.

§16 – Wirksamkeit der Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine
unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

B. Kein Widerrufs- & Rückgaberecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, besteht auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht.

C. Turnierplatzordnung des Wiesbadener Reit-und Fahr-Club e.V.

Die Turnierplatzordnung dient der geregelten Benutzung, der allgemeinen Ordnung und der Verkehrssicherheit im Bereich des gesamten Turniergeländes Wiesbadener Reit-und Fahr-Club e.V.

§1 Geltungsbereich

  1. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Personen, die das nachstehend definierte Turniergelände betreten. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind dies Inhaber von gültigen Eintrittskarten/Turnierausweisen: Zuschauer/Besucher, Gäste/Ehrengäste, Angestellte / Mitarbeiter / ehrenamtliche Helfer, Turnierteilnehmer und deren Begleiter / Helfer, Servicefirmen/ Lieferanten, usw.
  2. Die Turnierplatzordnung gilt im Bereich des gesamten Turniergeländes, inklusive der angrenzenden Geländestrecke, einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge sowie den anliegenden Parkflächen des WRFC, die den Besuchern der Veranstaltungen zur Verfügung stehen (nachstehend „Turniergelände“ genannt).
  3. Die Turnierplatzordnung gilt für alle Veranstaltungen, die auf dem Turniergelände stattfinden.
  4. Das Turniergelände dient vornehmlich der Austragung von pferdesportlichen Wettkämpfen.

§2 Aufenthalt

  1. Auf dem Turniergelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungs- bzw. Turnierausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere autorisierte Art nachweisen können.
  2. Eintrittskarten und Berechtigungs- bzw. Turnierausweise sind beim Betreten und innerhalb des Turniergeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Zutrittsbändchen sind fest verschlossen so eng um das Handgelenk zu tragen, dass ein Überstreifen über die Hand nicht möglich ist. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
  3. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen des Turniergeländes. Für kurzfristiges Verlassen des Turniergeländes ist der am Ausgang stehende Ordnungsdienstmitarbeiter anzusprechen und seinen Anweisungen Folge zu leisten, um einen späteren Wiedereintritt zu ermöglichen.
  4. Die Weitergabe oder Veräußerung von Eintrittskarten, Zutrittsbändchen oder Turnierausweisen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Anzeige zu erstatten.
  5. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  6. Das Fahren und Parken innerhalb des Turniergeländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Auf dem gesamten Turniergelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  7. Mit Betreten des Turniergeländes willigen alle Personen unwiderruflich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton- Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen der Personen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen, etc.

§3 Sicherheitskontrollen

  1. Der durch den WRFC eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, gegebenenfalls Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt werden.
  2. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können am Betreten des Turniergeländes gehindert oder von diesem verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§4 Verhalten auf dem Turniergelände

  1. Innerhalb des Turniergeländes haben sich alle Personen so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
  2. Alle Personen haben den Anordnungen der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes, des Ordnungs- und Rettungsdienstes, der Polizei sowie des Turniersprechers Folge zu leisten.
  3. Inhaber von Eintrittskarten haben auf den Tribünen den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Die auf den Eintrittskarten vermerkten Regelungen sind zu beachten. Innerhalb des Turniergeländes sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.
  4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  5. Alle Personen sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Turniergelände stehenden Abfallbehältnissen zu entsorgen.
  6. Fundgegenstände sind im Turnierbüro am Hauptplatz (Springplatz) abzugeben.
  7. Vermisste Personen sind der Einsatzleitung der Polizei oder dem Ordnungsdienst zu melden.
  8. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet und dürfen nicht für den kommerziellen Gebrauch veröffentlicht werden. Das Fotografieren mit Blitzlicht ist in den Stadien/Sportstätten verboten.

§5 Verbote

  1. Allen Personen ist das Mitführen folgender Gegenstände auf dem Turniergelände untersagt:

2. Ferner ist allen auf dem Turniergelände befindlichen Personen verboten:

3. Verbotswidrig mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden – bei Wegfall der Voraussetzung en für eine Sicherstellung zurückgegeben.

§6 Haftung

§7 Zuwiderhandlungen
Personen, die gegen die Vorschriften der Turnierplatzordnung verstoßen, können auf der Grundlage des vom WRFC ausgeübten Hausrechts ohne Entschädigung von dem Turniergelände verwiesen und mit einem Turniergeländeverbot belegt werden. Begründet dieser Verstoß den Verdacht einer strafbaren Handlung oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit, wird Strafanzeige erstattet.

§8 Inhaber von sonstigen Zutrittsberechtigungen
Analog der Inhaber von Eintrittskarten, gelten alle Vorschriften gemäß AGB und Turnierplatzordnung auch für alle Inhaber jeglicher Form von sonstigen Zutrittsberechtigungen zum Turnier-/Veranstaltungsgelände (z.B. Turnierausweise, Akkreditierung, Bändchen, Einladung, Gästekarte, etc.).

§9 Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene
Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder/Minderjährigen/Schutzbefohlenen.

Wiesbaden den 01.05.2017


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