Kartenverkauf / Veranstaltungen des Wiesbadener Reit- und Fahr-Club e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt), im Biebricher Schlosspark
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Tel 0611-71666-0
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch Bestellung, Erwerb und/oder Verwendung von Eintrittskarten und/oder Akkreditierungen (etwa für Dienstleister oder Gäste etc. des WRFC [Eintrittskarten und Akkreditierungen i.S.d. AGB gemeinsam „Eintrittskarten“]) für Veranstaltungen des WRFC („Veranstalter“) und für den Aufenthalt auf dem Turniergelände im/rund um den Biebricher Schlosspark, 65203 Wiesbaden („Turniergelände“) begründet wird.
Die Turnierplatzordnung ist Bestandteil dieser AGB und im Internet unter www.pfingstturnier.org abrufbar. Durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten bzw. Akkreditierungen akzeptiert der jeweilige Erwerber („Kunde“) der Eintrittskarte die Geltung dieser AGB. Dabei ist es unerheblich, ob dem Kunden die Eintrittskarte als Papierticket oder Print@Home Ticket oder mobiles Ticket ausgestellt wird.
§ 1 – Zutritt zu dem Turniergelände
(1) Der Zutritt zu dem Turniergelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Veranstalter, als Aussteller der Eintrittskarten, will den Zutritt zu dem Turniergelände nicht jedem Inhaber einer Eintrittskarte gewähren, sondern im Sinne eines Legitimationspapiers nach § 808 BGB nur denjenigen, die Eintrittskarten als Kunden beim Veranstalter oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 6 unter Einbeziehung dieser AGB erworben haben und ggf. weiter geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach § 9) erfüllen.
Der Veranstalter erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Zutrittsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Eintrittskarte ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigung etc.) mit sich zu führen und auf Verlangen des Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Der Inhaber einer Eintrittskarte ist auf Nachfrage des Veranstalters – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – verpflichtet, anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis er die Eintrittskarte erworben hat, dies kann ggf. auch die namentliche Nennung des Verkäufers miteinschließen.
(2) Der Zutritt zum Turniergelände unterliegt der am Turniergelände ausgehängten und unter www.pfingstturnier.org abrufbaren Turnierplatzordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Turniergeländes erkennt jeder Eintrittskarteninhaber die Turnierplatzordnung als für sich verbindlich an. Die Turnierplatzordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.
§ 2 – Kartenbestellung
(1) Alle Kartenbestellungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Bezugswege für Bestellungen von Eintrittskarten und/oder die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Anzahl an Eintrittskarten nach eigenem Ermessen zu beschränken, Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
(3) Neben diesen AGB gelten die AGB unseres Ticketing-Partners Ticketmaster GmbH.
§ 3 – Versand und Hinterlegung von Eintrittskarten
(1) Auf Wunsch des Kunden werden die Eintrittskarten auf dessen Kosten postalisch versandt. Für den postalischen Versand wird eine Versandgebühr, die im Einzelfall vertraglich festgelegt wird, erhoben.
(2) Bei kurzfristiger Bestellung ist im Einzelfall nach freiem Ermessen des Veranstalters eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Eintrittskarten zur Abholung beim Veranstalter möglich. Die Abholung der Eintrittskarten ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich.
§ 4 – Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe der Eintrittskarten gegen Entgelt oder ein Umtausch kann allenfalls aus Kulanz des Veranstalters erfolgen; es besteht kein entsprechender Anspruch des Kunden. Kann ein Kunde seine Eintrittskarte aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht nutzen, ist ausnahmsweise eine Weitergabe an einen Dritten im Rahmen der Regelung gemäß § 6 möglich.
§ 5 – Unzulässige Weitergabe
(1) Zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Eintrittskarten, insbesondere zur Vermeidung von Spekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der potentiellen Besucher mit Eintrittskarten zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im schützenswerten Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Eintrittskarten angemessen einzuschränken.
(2) Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Der Erwerb der Eintrittskarte zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt und bleibt allein dem Veranstalter vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eintrittskarten
§ 6 – Zulässige Weitergabe
(1) Der Kunde darf seine Eintrittskarten zur Mitnahme von Gästen, Geschäftspartnern, Freunden und Familie verwenden und ausschließlich in diesem Rahmen weitergeben, wenn der Kunde seine Gäste, Geschäftspartner, Freunde und Familie (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Inhaber durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden ist.
§ 7 – Daten des neuen Inhabers
Die Verarbeitung der Daten des neuen Inhabers der Eintrittskarte (regelmäßig Name, Anschrift und Geburtsdatum) erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. § 5 (1)) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.
§ 8 – Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 5 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Eintrittskarten, ist der Veranstalter berechtigt,
§ 9 – Besondere Zutrittsbedingungen
Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder im Rahmen eines (Teil-)Ausschlusses von Zuschauern, ist der Veranstalter im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen festzulegen und deren Einhaltung durchzusetzen. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt,
Ein etwaiges Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die konkreten besonderen Zutrittsbedingungen bei Eintrittskartenerwerb bereits bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens mit jedem Zutritt zum Turniergelände während der Geltung der konkreten besonderen Zutrittsbedingungen.
§ 10 – Informationspflicht und Ansteckungsrisiko
Jeder Eintrittskarteninhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld jeder Veranstaltung rechtzeitig über mögliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter www.pfingstturnier.org abrufbar. Jeder Eintrittskarteninhaber erkennt zudem an, dass er sich im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Kunde dieses Risiko bewusst ein.
§ 11 – Vertragsstrafe
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in § 5 ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und unbeschadet etwaiger darüber-hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,– EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen „Wiederholungstäter“ handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Eintrittskarten, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Eintrittskarten sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
§ 12 – Verlegung/Abbruch der Veranstaltung/Absage und Zuschauerausschluss
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen.
(2) Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) an den Veranstalter zu erklären. Der Kunde erhält gegen Vorlage der entsprechenden Eintrittskarte den entrichteten Eintrittskartenpreis erstattet; bereits im Interesse des Kunden angefallene Gebühren (z.B. Versand- und Bearbeitungsgebühren) werden nicht erstattet.
(3) Bei Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittskartenpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten; bereits im Interesse des Kunden angefallene Gebühren (z.B. Versand- und Bearbeitungsgebühren) werden nicht erstattet.
(4) Wird eine Veranstaltung abgesagt bzw. muss diese nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden, so erhält der Kunde gegen Vorlage der entsprechenden Eintrittskarte den entrichteten Eintrittskartenpreis erstattet; bereits im Interesse des Kunden angefallene Gebühren (z.B. Versand- und Bearbeitungsgebühren) werden nicht erstattet.
(5) Der Veranstalter haftet in diesen Fällen gegenüber dem Kunden nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
§ 13 – Mitführen von Tieren
Das Mitführen von Hunden auf dem Turniergelände ist gestattet. Ein Mitführen von Hunden auf die Tribünen und in die Hospitality-Bereiche ist nicht gestattet (mit Ausnahme von Blindenführhunden gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V sowie vergleichbaren Assistenzhunden). Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen. Das Mitführen anderer Tiere ist nicht gestattet.
§ 14 – Anweisung der Ordnungskräfte
Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie des sonstigen vom Veranstalter beauftragten Personals auf dem Turniergelände Folge zu leisten.
§ 15 – Aufnahme der Veranstaltung
Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.
§ 16 – Aufnahmen der Karteninhaber
Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung können der Veranstalter und der jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Eintrittskarteninhaber als Zuschauer zeigen können, und diese für diese Zwecke verwenden. Das berechtigte Interesse des Veranstalters oder von diesem jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt darin, die Veranstaltung medial zu positionieren und zu verwerten. Weitere Informationen sind der aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter www.pfingstturnier.org zu entnehmen. Erwirbt ein Kunde Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Inhaber mit einem wirksamen Zutrittsrecht gemäß § 1, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen an den jeweiligen Inhaber sicherzustellen.
§ 17 – Widerrufsrecht
Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
§ 18 – Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und der aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter www.pfingstturnier.org erhoben, verarbeitet und sonst genutzt. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen. Der Kunde ist während bestehender Schuldverhältnisse verpflichtet, dem Veranstalter jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 19 – Haftung
(1) Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(2) Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
(3) Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
§ 20 – Deutsche Fassung
Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wiesbaden/Deutschland.
§ 21 – Gleichstellung
Soweit in dieser AGB und der Turnierplatzordnung die männliche Form verwendet wird, gilt die Bezeichnung entsprechend für weibliche und diverse Personen.
§ 22 – Wirksamkeit der Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, berührt dies die übrigen Teile der Klausel nicht, solange der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils damit verloren ginge.
§ 23 – Änderung dieser AGB
Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vier (4) Wochen, oder aus wichtigem Grund auch zwei (2) Wochen, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Die jeweils gültiger Version der AGB wird auf der Website www.pfingstturnier.org veröffentlicht. Änderungen werden dem Kunden unter den zuletzt gegenüber dem Veranstalter genannten Kontaktdaten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich, per E-Mail oder über das vom Veranstalter hierfür eingerichtete Medium widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweils aktuelle Version unserer AGB.
Wiesbaden, im Dezember 2024