AGB

Kartenverkauf / Veranstaltungen des Wiesbadener Reit- und Fahr-Club e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt), im Biebricher Schlosspark
Postfach 6022, 65050 Wiesbaden
Tel 0611-71666-0
info@wrfc.de, www.pfingstturnier.org, www.wrfc.de

Inhalt:
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B) Kein Widerrufs- & Rückgaberechte

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bestellung, Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten sowie Akkrediterungen (für Dienstleister, Presse, Aussteller, Gäste etc) für Veranstaltungen und für den Aufenthalt auf dem Turniergelände im Biebricher Schlosspark, 65203 Wiesbaden.

Der WRFC ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

Die Turnierplatzordnung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist im Internet unter www.pfingstturnier.org abrufbar. Durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte die Geltung dieser AGB. Dabei ist es unerheblich, ob dem Erwerber/Inhaber die Eintrittskarte als Papierticket oder Print@Home Ticket oder mobiles Ticket ausgestellt wird.

§1 – Zutritt zu dem Turniergelände
Der Zutritt zu dem Turniergelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte bzw. Akkreditierung gestattet.

§2 – Kartenbestellung
Alle Kartenbestellungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend.

§3 – Versand und Hinterlegung von Eintrittskarten
Auf Wunsch des Erwerbers werden die Eintrittskarten auf dessen Kosten versandt. Für den Versand wird eine Bearbeitungsgebühr, die im Einzelfall vertraglich festgelegt wird, erhoben. Bei kurzfristiger Bestellung ist eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Eintrittskarten beim Veranstalter möglich.

§4 – Weitergabe

Unzulässige Weitergabe

(1) Zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Eintrittskarten, insbesondere zur Vermeidung von Spekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der potentiellen Besucher mit Eintrittskarten zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im schützenswerten Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Eintrittskarten angemessen einzuschränken.

(2) Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Der Erwerb der Eintrittskarte zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt und bleibt allein dem Veranstalter vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eintrittskarten

  1. a) öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern; oder
  2. b) zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben (ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig); oder
  3. c) regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben; oder
  4. d) an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben; oder
  5. e) ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

Auch ein Verkauf von Freikarten und Gutscheinen ist untersagt.

§5 – Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe der Eintrittskarten gegen Entgelt ist nicht möglich.

§6 – Verlust der Eintrittskarten
Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten wird – unabhängig von dem Grund des Verlustes – nicht geleistet. Dies gilt auch für das Print@Home Ticket.

§7 – Verlegung/Abbruch der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Wetterbedingungen, Terror, Entziehung behördlicher Genehmigungen (Aufzählung ist nicht abschließend)), die eine ganze oder teilweise Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Abbruch, Verlegung oder Absage einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes, es sei denn, dass der Veranstalter den Abbruch zu vertreten hat.

§8 – Reklamation von Eintrittskarten
Alle Fragen im Hinblick auf die Eintrittskarte, unerheblich ob Papierticket oder Print@Home Ticket sind ausschließlich mit dem Veranstalter zu klären. Eintrittskarten, die erkennbar fehlerhaft sind, müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung reklamiert werden. Der Fehler ist anzugeben und die Eintrittskarte zurückzugeben. Anderenfalls entfallen nach Veranstaltungsbeginn alle Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatzeintrittskarte für die betreffende Veranstaltung.

§9 – Mitführen von Tieren
Hunde sind an der Leine zu führen. Die Mitnahme von Hunden auf die Tribünen oder in die Hospitality-Bereiche ist nicht gestattet. Das Mitführen sonstiger Tiere ist nicht gestattet.

§10 – Anweisung der Ordnungskräfte
Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Turniergelände Folge zu leisten.

§11 – Aufnahme der Veranstaltung
Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten

§12 – Aufnahme der Karteninhaber
Der Inhaber der Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung ohne Vergütung berechtigt ist, Ton- Foto- und/oder audiovisuelle Aufnahmen des Karteninhabers und dessen Schutzbefohlenen zu machen, machen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Weise zu verbreiten, einschließlich Werbezwecke. Gleiches gilt für die unentgeltliche Verwendung seiner Stimme für Aufzeichnungen von Ton, Live-Übertragungen, etc. Die Bestimmung des §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

§13 – Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen.

§14 – Haftung
(1) Der Eintritt zu dem Turniergelände erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(3) Unfälle oder Schäden sind dem WRFC unverzüglich mitzuteilen.

§15 – Deutsche Fassung
Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht mit Ausnahme des UN –Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wiesbaden/Deutschland.

§16 – Wirksamkeit der Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine
unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

B. Kein Widerrufs- & Rückgaberecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, besteht auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht.

Wiesbaden den 01.05.2017